1. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Die Immoplus Bonn haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Leistungen Dritter wir nicht übernommen. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.
2. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich-spätestens innerhalb einer Woche- mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
3. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
4. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertag abschließt.
5. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlichgleichwertige Verträge abschließt. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
6. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
7. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
8. Der Kunde der Immoplus Bonn, verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch Immoplus Rhein-Bonn vermittelten Vertrages ( z.B. Kaufvertrag, privater/gewerblicher Mietvertrag usw.) eine im Maklervertrag näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
Sollte eine Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde nachfolgend aufgelistete Provisionen zu zahlen:
a) bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt;
b) bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57 % des Zuschlagspreises inkl. MwSt;
c) bei Vermittlung von Hypotheken oder Grundschulden beträgt die an uns zu zahlende Provision 1 % des vermittelten Betrages des Darlehens oder der Grundschuld, zahlbar vom Darlehensnehmer inkl. MwSt. Die Vermittlungsprovision ist fällig bei Abschluss des Vertrages zwischen Darlehensgeber (Bank, Sparkasse, Versicherung oder Hypothekenbank) und Darlehensnehmer bzw. Eigentümer des mit der Grundschuld belasteten Grundstückes;
d) bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision 3,57 Monatskaltmieten inkl. MwSt.;
e) bei Mietverträgen über Wohnräume 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt; zu zahlen vom Auftraggeber/Besteller.Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Immoplus Bonn OHG sein. Im Fall einer schriftlichen Beauftragung zur Suche einer Wohnung durch Mietinteressenten wird dieser zum Auftraggeber/Besteller. Kommt es zur erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung, die sich zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht im Angebot von ImmoplusBonn OHG befand, beträgt die Provision bei Vertragsabschluß 2,38 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter (Auftraggeber/Besteller).
f) bei Abnahme- oder Übergabeverhandlungen für Wohn- und Gewerberäume pro Auftrag ein Pauschalhonorar in Höhe von jeweils € 150,00;
g) bei Beschaffung von Objektunterlagen (z.B. bei Behörden etc.) die von uns vorausgelegten Gebühren.
9. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er eine Pauschale in Höhe von 10 % des Maklerhonorars mit dem Hinweis, dass der Auftraggeber berechtigt ist, nachzuweisen, dass die tatsächlichen Kosten geringer waren.
10. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
11.Gerichtstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern eine Vereinbarung hierüber gesetzlich zugelassen ist Bonn.
12. Sollte einer der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird die die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Ihr persönlicher Immobilienmakler aus Bonn